Stornierungsrichtlinie

  • 4 Abonnement-Verträge

Sie haben die Möglichkeit mit uns Verträge über die wiederkehrende Lieferung von Produktboxen abzuschließen (Abonnement-Verträge). Dabei erhalten Sie nach Abschluss des Abonnement-Vertrages für einen zuvor nach Monaten definierten Zeitraum jeden Monat eine Produktbox.

 

(1) Inhalt der Produktboxen

  1. Eine Produktbox enthält verschiedene Produkte aus unserem Sortiment.
  2. Die Auswahl und konkrete Zusammenstellung der in einer Produktbox enthaltenen Produkte sowie deren Mengenverhältnis innerhalb einer Produktbox liegen in unserem alleinigen Ermessen und sind insbesondere abhängig von unserem Warenbestand sowie der Verfügbarkeit einzelner Produkte am Markt.
  3. Sie haben insbesondere keinen Anspruch auf das Vorhandensein konkreter Produkte oder Produktkategorien innerhalb einer Produktbox.

(2) Gebühren für Abonnement-Verträge

  1. Für den Erhalt der Produktboxen sind Sie zur Zahlung der vereinbarten monatlichen Abonnement-Gebühr verpflichtet.
  2. Die Höhe der monatlich zu entrichtenden Abonnement-Gebühr bestimmt sich nach der bei Vertragsschluss von Ihnen ausgewählten Laufzeit des Abonnement-Vertrages und wird bei Abschluss des Abonnement-Vertrages in der Bestellübersicht, einschließlich ggf. anfallender Mehrwertsteuer, Versandkosten sowie sonstiger Preisbestandteile angezeigt.
  3. Die Abonnement-Gebühr ist monatlich über eines der von uns angebotenen Zahlungsmittel pünktlich an uns zu entrichten. § 8 dieser Bedingungen gilt entsprechend.

(3) Laufzeit der Abonnement-Verträge

  1. Die Abonnement-Verträge werden mit verschiedenen Laufzeiten angeboten. Dabei haben Sie die Möglichkeit, Abonnement-Verträge mit einer Laufzeit von einem, drei, sechs oder zwölf Monaten abzuschließen.
  2. Die Laufzeit des Abonnement-Vertrages beginnt im Zeitpunkt des Vertragsschlusses, frühestens jedoch mit Eingang einer Bestellbestätigung über den Abonnement-Vertrag bei Ihnen, spätestens mit Lieferung der ersten Produktbox an Sie durch uns.

(4) Beendigung der Abonnement-Verträge

  1. Nach Ablauf der bei Vertragsschluss definierten Laufzeit eines einmonatigen Abonnement-Vertrages (ein Monat) verlängert sich der Abonnement-Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit (verlängerte Laufzeit), insofern er nicht mit einer Frist von zwei Wochen zum Laufzeitende von einer der Parteien gekündigt wird. Abonnement-Verträge mit einer Laufzeit von drei, sechs oder zwölf Monaten werden nach Ablauf der Laufzeit automatisch beendet.
  2. Während der verlängerten Laufzeit kann der Abonnement-Vertrag jederzeit von einer der Parteien mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  3. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Lit. c, S. 1 gilt entsprechend. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in der Verletzung von wesentlichen Pflichten dieser Geschäftsbedingungen. Unter der Maßgabe, dass wir zuvor erfolglos die Einhaltung der jeweiligen Vertragspflicht, mindestens in Textform, angemahnt haben, liegt ein solcher für uns namentlich vor,
  4. wenn Sie für einen Zeitraum von zwei aufeinander folgenden Monaten mit der Zahlung der vertraglich geschuldeten Abonnement-Gebühr oder eines Teiles dieser in Verzug geraten;
  5. wenn Sie bei der Anmeldung bzw. Bestellung und/oder späteren Änderung Ihrer Daten vorsätzlich Falschangaben machen oder gegen diese AGB wiederholt verstoßen.

(5) Folgen der außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund

Kündigen wir den Abonnement-Vertrag mit Ihnen außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund vor Ablauf der vertraglich vereinbarten Laufzeit und haben Sie diesen Grund zu vertreten, so sind Sie verpflichtet, 

  1. die Differenz zwischen der monatlichen Abonnement-Gebühr im jeweilig abgeschlossenen Abonnement-Vertrag sowie derjenigen monatlichen Abonnement-Gebühr an uns zu erstatten, die angefallen wäre, wenn der im Kündigungszeitpunkt bereits abgelaufene Vertragszeitraum für die Laufzeit des Abonnement-Vertrags und damit die Höhe der Gebühr maßgeblich gewesen wäre:
  2. Bei einer Kündigung innerhalb von drei Monaten nach Vertragsschluss ist dies die Differenz zwischen der monatlichen Abonnement-Gebühr im abgeschlossenen Abonnement-Vertrag und der Abonnement-Gebühr im einmonatigen Abonnement-Vertrag.
  3. Bei einer Kündigung nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsschluss ist dies die Differenz zwischen der Abonnement-Gebühr im abgeschlossenen Abonnement-Vertrag und der Abonnement-Gebühr im dreimonatigen Abonnement-Vertrag.
  4. Bei einer Kündigung nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss ist dies die Differenz zwischen der Abonnement-Gebühr im abgeschlossenen Abonnement-Vertrag und der Abonnement-Gebühr im sechsmonatigen Abonnement-Vertrag.